Teilnahmebedingungen der Aktion Kino + Gastronomie
1. BESCHREIBUNG DER AKTION
Die Kampagne „KINO + GASTRONOMIE“ (die „Aktion“) wird von VIA OUTLETS MALLORCA, S.L.U. veranstaltet, mit Sitz in Marratxí (Mallorca), Mallorca Fashion Outlet – Verwaltungsbüros, Autopista Palma-Inca km 7,1, CP 07141, eingetragen im Handelsregister von Mallorca unter Blatt PM-92129 / Band 2918 / Seite 188, Steuernummer B-86338977 („VIA“).
Die Aktion findet im Mallorca Fashion Outlet, Autopista Palma-Inca km 7,1, 07141 – Marratxí (Mallorca) (das „Center“) vom 9. November 2026 bis zum 25. November 2026 statt, jeweils einschließlich (der „Aktionszeitraum“), oder bis alle für die Aktion vorgesehenen Geschenkkarten ausgegeben wurden, je nachdem, was zuerst eintritt.
Die Aktion besteht in der Ausgabe einer (1) Geschenkkarte des Centers im Wert von zehn Euro (10 €) (die „Geschenkkarte“) an jeden Teilnehmer, der an ein und demselben Tag innerhalb des Aktionszeitraums: (i) eine Eintrittskarte für das im Center gelegene Kino erwirbt; und (ii) einen Mindestumsatz von zwanzig Euro (20 €) inkl. MwSt. auf einem einzigen Beleg in einem der gastronomischen Betriebe des Centers tätigt. Um die Geschenkkarte zu erhalten, muss der Teilnehmer beide Belege am Punkt für Information und Tourismus des Centers („TIC“) vorlegen. Nach Prüfung der Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen durch VIA erhält der Teilnehmer die Geschenkkarte. Die Teilnahme ist auf eine (1) Teilnahme pro Person und Tag beschränkt, sodass jeder Teilnehmer gemäß Abschnitt 2 höchstens eine (1) Geschenkkarte pro Tag erhalten kann. Die Aktion ist auf maximal fünfhundert (500) Geschenkkarten begrenzt (einschließlich gegebenenfalls der gemäß Abschnitt 3 ausgegebenen Eurofashions).
Für die Zwecke dieser Aktion gelten das Kino des Centers sowie sämtliche im Center gelegenen gastronomischen Betriebe als teilnahmeberechtigt (die „Teilnehmenden Betriebe“). In den gastronomischen Betrieben ist ein Mindestumsatz von 20 € inkl. MwSt. auf einem einzigen Beleg erforderlich; mehrere Belege können nicht zusammengerechnet werden. Die Kinokarte und der Gastronomiebeleg müssen zwingend Umsätze desselben Tages betreffen; Belege von verschiedenen Tagen sind nicht gültig, auch wenn beide in den Aktionszeitraum fallen. Die Aktion beruht auf objektiven Kaufvoraussetzungen und beinhaltet weder eine Verlosung noch eine Zufallsauswahl oder ein Glücksspiel.
2. TEILNEHMER
Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, sofern sie: (i) mindestens 18 Jahre alt ist; und (ii) als Privatperson und nicht im Rahmen ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit teilnimmt (nachfolgend der „Teilnehmer“). Minderjährige dürfen den Teilnehmer ins Kino oder in die gastronomischen Betriebe begleiten; die Belege am TIC vorlegen und die Geschenkkarte entgegennehmen dürfen jedoch ausschließlich Teilnehmer, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen.
Die Teilnahme ist persönlich und während des Aktionszeitraums auf eine (1) Teilnahme und eine (1) Geschenkkarte pro Teilnehmer und Tag beschränkt, unabhängig von der Anzahl der vorgelegten Kinokarten oder Gastronomiebelege. Jedes Belegpaar (eine Kinokarte und ein Gastronomiebeleg) darf nur für eine einzige Teilnahme verwendet werden. VIA kann die Identität des Teilnehmers durch Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments überprüfen, ausschließlich zur Feststellung der Teilnahmeberechtigung, zur Vermeidung von Mehrfachteilnahmen und zur Verhinderung der Wiederverwendung von Belegen.
Klarstellend gilt, dass die Aktion nur während des in diesen Teilnahmebedingungen angegebenen Aktionszeitraums läuft. Nicht berücksichtigt werden: Belege mit einem Datum außerhalb des Aktionszeitraums; Kinokarten und Gastronomiebelege mit unterschiedlichen Daten; Gastronomiebelege über einen Betrag von weniger als 20 € inkl. MwSt.; kostenlose Kinokarten oder Einladungen; Belege zu Umsätzen, die zurückgegeben, storniert oder erstattet wurden; sowie doppelte, unleserliche, unvollständige, veränderte oder anderweitig ungültige Belege.
3. PRÄMIE
Die Prämie besteht aus einer (1) Geschenkkarte im Wert von 10 € je gültiger Teilnahme. Die Geschenkkarte kann ausschließlich für Einkäufe in den Outlet-Shops des Centers verwendet werden und nicht in den gastronomischen Betrieben oder im Kino des Centers. Für die Einlösung der Geschenkkarte ist kein Mindesteinkaufswert erforderlich.
Sollte die Ausgabe der Geschenkkarte aus irgendeinem Grund nicht möglich sein (einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen Mangel an physischen Karten oder eine technische Störung des Geschenkkartensystems), behält sich VIA vor, dem Teilnehmer anstelle der Geschenkkarte zehn Euro (10 €) in Eurofashions auszuhändigen. In diesem Fall unterliegen die Eurofashions ihren eigenen Nutzungsbedingungen sowie in jedem Fall der Gültigkeitsdauer und den übrigen Beschränkungen dieses Abschnitts 3; jede Bezugnahme in diesen Teilnahmebedingungen auf die Geschenkkarte gilt dann auch für die ausgegebenen Eurofashions.
Die Geschenkkarte kann nicht am Tag ihrer Ausgabe eingelöst werden. Sie kann ab dem Tag nach ihrer Ausgabe bis einschließlich 31. Dezember 2026 eingelöst werden. Wird die Geschenkkarte nicht vollständig bei einem einzigen Einkauf eingelöst, kann das Restguthaben für weitere Einkäufe innerhalb derselben Gültigkeitsdauer verwendet werden, vorbehaltlich der Nutzungsbedingungen der Geschenkkarte des Centers. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfallen die Geschenkkarte und ein etwaiges Restguthaben automatisch, ohne Anspruch auf Entschädigung.
Die Prämie entspricht der Beschreibung in den vorstehenden Absätzen und umfasst keine darin nicht ausdrücklich genannten Leistungen.
Die Geschenkkarte kann weder ganz noch teilweise in bar oder gegen eine andere Leistung eingetauscht werden und darf nicht weiterverkauft werden. Die Geschenkkarte darf ausschließlich gemäß diesen Teilnahmebedingungen und den Nutzungsbedingungen der Geschenkkarte des Centers verwendet werden. VIA haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Geschenkkarte nach ihrer Ausgabe.
Bei der Rückgabe von Waren, die ganz oder teilweise mit der Geschenkkarte bezahlt wurden, wird der mit der Geschenkkarte gezahlte Betrag in keinem Fall in bar erstattet. Dieser Betrag wird, soweit möglich, durch erneutes Aufladen der Geschenkkarte oder auf andere unbare Weise gemäß der Rückgaberegelung des jeweiligen Betriebs erstattet und kann nur bis zum 31. Dezember 2026 verwendet werden. Mit anderen Zahlungsmitteln gezahlte Beträge werden gemäß der Rückgaberegelung des jeweiligen Betriebs erstattet.
In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften nimmt VIA gegebenenfalls den entsprechenden Steuerabzug vor und leistet die betreffende Vorauszahlung auf die Einkommensteuer natürlicher Personen in Bezug auf die dem Teilnehmer gewährte Prämie und meldet diese Prämien in den entsprechenden Steuererklärungen. Etwaige steuerliche Folgen aus dem Erhalt oder der Nutzung der Prämie trägt der Teilnehmer; VIA wird insoweit im gesetzlich zulässigen Umfang von jeglicher Haftung freigestellt.
4. TEILNAHME UND AUSGABE DER GESCHENKKARTE
Zur Teilnahme muss der Teilnehmer während der Öffnungszeiten zum TIC kommen und die Kinokarte sowie den Gastronomiebeleg vorlegen, die Umsätze desselben Tages belegen (die „Belege“). Die Belege können in physischer oder digitaler Form vorgelegt werden (z. B. auf einem Mobilgerät), sofern die nachstehend geforderten Angaben überprüfbar sind. Die Mitarbeiter des TIC erfassen die Nummern der Belege und die Ausweisnummer des Teilnehmers und kennzeichnen die Belege als verwendet, sodass sie nicht erneut vorgelegt werden können. Diese Verarbeitung ist zur Abwicklung der Teilnahme an der Aktion erforderlich, um Mehrfachteilnahmen und die Wiederverwendung von Belegen zu verhindern, wie im Abschnitt „Datenschutz und Privatsphäre“ näher beschrieben.
Um gültig zu sein, müssen die Belege: (i) original, vollständig und lesbar sein; (ii) den ausstellenden Teilnehmenden Betrieb eindeutig ausweisen; (iii) das Datum des Umsatzes, die Beleg- bzw. Transaktionsnummer und den gezahlten Betrag angeben, der im Fall des Gastronomiebelegs mindestens 20 € inkl. MwSt. betragen muss; (iv) dasselbe Datum tragen und innerhalb des Aktionszeitraums liegen; und (v) nicht bereits zuvor für eine Teilnahme an dieser Aktion verwendet worden sein. Derselbe Beleg darf keinesfalls mehr als einmal am TIC vorgelegt werden. Stellen die Mitarbeiter des TIC doppelte, unleserliche, veränderte, zurückgegebene, stornierte, erstattete oder anderweitig ungültige Belege fest, können sie die Teilnahme an der Aktion ablehnen.
Wird einer der durch die Belege nachgewiesenen Umsätze nachträglich zurückgegeben, storniert oder erstattet, gilt die entsprechende Teilnahme als ungültig und VIA kann die Geschenkkarte (einschließlich eines nicht genutzten Guthabens) sperren oder deren Rückgabe verlangen, gemäß Abschnitt 6.
Die Belege müssen bis einschließlich 25. November 2026 während der Öffnungszeiten des TIC vorgelegt werden. Die Geschenkkarte wird zum Zeitpunkt der Validierung ausgegeben, nach vorheriger Prüfung der Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Geschenkkarten. Nach diesem Datum oder nach Ausgabe sämtlicher Geschenkkarten vorgelegte Belege begründen keinen Anspruch auf die Prämie.
5. BETRUG
Jeder Betrugsversuch führt zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers von der Aktion. Als betrügerisches Verhalten gilt, ohne darauf beschränkt zu sein: die Vorlage gefälschter, veränderter, doppelter, zurückgegebener, stornierter oder erstatteter Belege; die unbefugte Verwendung von Belegen Dritter; die Verwendung desselben Belegs für mehr als eine Teilnahme; die Angabe falscher oder unrichtiger Identifikationsdaten; die Manipulation der Geschenkkarten oder der Erfassungssysteme; oder der Versuch, mehr als einmal pro Tag teilzunehmen. VIA kann angemessene Überprüfungen vornehmen und die zur Dokumentation des Vorfalls und zur Wahrung ihrer Rechte erforderlichen Mindestinformationen aufbewahren.
6. NICHTEINHALTUNG
Erfüllt ein Teilnehmer die in diesen Teilnahmebedingungen genannten Kriterien nicht, wird ihm die Geschenkkarte nicht ausgehändigt.
Wird die Nichteinhaltung erst nach der Ausgabe festgestellt, kann VIA die Geschenkkarte (einschließlich eines nicht genutzten Guthabens) sperren oder deren Rückgabe verlangen, soweit gesetzlich zulässig und sofern der Teilnehmer über den Grund der Maßnahme informiert wird.
7. HAFTUNG
VIA haftet nicht für Unterbrechungen, technische Störungen, Kommunikationsfehler, vorübergehende Nichtverfügbarkeit von Systemen oder für die Absage, Aussetzung oder Änderung der Aktion, sofern diese auf höherer Gewalt, Handlungen Dritter oder Umständen beruhen, die sich der zumutbaren Kontrolle von VIA entziehen. Keine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen schließt die Haftung von VIA für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden, unabdingbare Verbraucherrechte oder sonstige gesetzlich nicht ausschließbare Haftung aus oder beschränkt sie.
Jeder Teilnehmer muss alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um seine eigenen Daten und/oder die Software seines elektronischen Geräts, Computers und/oder seiner Website vor möglichen Angriffen zu schützen.
Die Teilnahme an der Aktion liegt in der Verantwortung des jeweiligen Teilnehmers, der sicherstellen muss, dass die vorgelegten Angaben und Belege zutreffend, gültig und ausreichend sind, um die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen nachzuweisen. VIA haftet nicht für die Nichtvorlage der geforderten Nachweise durch den Teilnehmer oder für dem Teilnehmer zuzurechnende Fehler, unbeschadet der durch zwingendes Verbraucherrecht eingeräumten Rechte.
VIA kann nach Treu und Glauben überprüfen, ob die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen eingehalten haben, insbesondere im Hinblick auf den Ausschluss von Teilnehmern, die die Aktion missbraucht oder versucht haben, deren Voraussetzungen zu umgehen.
8. ÄNDERUNGEN UND/ODER ABSAGE DER AKTION
VIA behält sich das Recht vor, die Aktion zu ändern, auszusetzen, zu verlängern oder abzusagen, sofern ein berechtigter Grund, höhere Gewalt, eine technische oder betriebliche Störung, eine gesetzliche Anforderung, Betrugsrisiko oder ein sonstiger Umstand vorliegt, der sich der zumutbaren Kontrolle von VIA entzieht und die planmäßige Durchführung der Aktion verhindert. Wesentliche Änderungen werden über dieselben Kanäle bekannt gegeben, über die die Aktion beworben wurde, und berühren keine bereits erworbenen Rechte von Teilnehmern, die die Voraussetzungen vor Bekanntgabe der Änderung erfüllt haben.
Wie in Abschnitt 1 festgelegt, ist die Aktion auf maximal fünfhundert (500) Geschenkkarten begrenzt. Die Aktion endet daher am 25. November 2026 oder sobald alle für die Aktion vorgesehenen Geschenkkarten ausgegeben wurden, je nachdem, was zuerst eintritt, ohne dass hieraus ein Entschädigungsanspruch der Teilnehmer entsteht. VIA informiert über die Erschöpfung der Geschenkkarten am TIC sowie über die zur Bewerbung der Aktion genutzten Kanäle.
VIA haftet nicht, wenn die Aktion aus Gründen, die sich ihrer Kontrolle entziehen, unterbrochen, verzögert oder abgesagt werden muss.
Alle in diesen Teilnahmebedingungen nicht ausdrücklich geregelten Fragen werden von VIA nach Treu und Glauben entschieden, im Einklang mit dem Zweck der Aktion, den den Teilnehmern erteilten Informationen und dem geltenden Recht sowie unbeschadet der Verbrauchern und Nutzern durch zwingendes Recht eingeräumten Rechte.
9. DATENSCHUTZ UND PRIVATSPHÄRE
VIA verarbeitet personenbezogene Daten als Verantwortlicher zum Zweck der Durchführung und Verwaltung der Aktion, der Überprüfung der Teilnahmevoraussetzungen, der Ausgabe und Verwaltung der Geschenkkarten, der Verhinderung und Aufdeckung von Mehrfach- oder betrügerischen Teilnahmen sowie der Bearbeitung von Reklamationen oder Vorfällen. Die Verarbeitung stützt sich auf die Durchführung des aus der Teilnahme an der Aktion entstehenden Rechtsverhältnisses sowie auf das berechtigte Interesse von VIA an der Verhinderung von Betrug, Mehrfachteilnahmen und der Wiederverwendung von Belegen.
Zu den verarbeiteten Datenkategorien können Identifikationsdaten, die Nummer des amtlichen Ausweisdokuments des Teilnehmers, Belegnummern, die zur Überprüfung der Voraussetzungen erforderlichen Kaufinformationen sowie die Kennnummer der ausgegebenen Geschenkkarte gehören. VIA bewahrt keine Kopien von Ausweisdokumenten auf, es sei denn, dies ist zur Dokumentation eines Vorfalls oder einer Reklamation zwingend erforderlich.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten ist nicht vorgesehen, mit Ausnahme der Weitergabe an die Marken des Centers zur Überprüfung von Belegen, der Gültigkeit von Käufen oder möglicher Betrugsfälle sowie an zuständige Behörden, sofern eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Darüber hinaus können die Daten von Dienstleistern verarbeitet werden, die als Auftragsverarbeiter nach Weisung von VIA im Rahmen der Leistungserbringung tätig werden. Internationale Datenübermittlungen sind nicht vorgesehen.
Die Daten werden von VIA verarbeitet, solange die Aktion noch zur Teilnahme offensteht. Nach Ausgabe sämtlicher Prämien werden die Daten für den Zeitraum aufbewahrt, der zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten von VIA erforderlich ist, einschließlich der Verjährungsfristen für etwaige aus der Aktion resultierende Ansprüche.
Jeder Teilnehmer hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit, das er durch eine E-Mail an [email protected] ausüben kann, unter Angabe des Betreffs: „Ref: Aktion KINO + GASTRONOMIE“. Ebenso kann er Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde (Agencia Española de Protección de Datos) einlegen, wenn er der Auffassung ist, dass die Verarbeitung seiner Daten gegen diese Teilnahmebedingungen oder geltendes Recht verstößt.
Wir setzen uns für den Schutz der Privatsphäre des Teilnehmers ein und verwenden personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen.
10. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Diese Teilnahmebedingungen unterliegen spanischem Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Aktion ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, werden den zuständigen Gerichten vorgelegt.